Online-Zugriffe
Elektronische Zugriffe auf Personendaten im Abrufverfahren, sogenannte Online-Zugriffe, sind in der Verordnung über das Bewilligungsverfahren für den elektronischen Datenaustausch (Online-Verordnung) geregelt.
Online-Zugriffe
Abrufverfahren müssen entweder gesetzlich vorgesehen sein oder von der zuständigen Instanz (Regierungs-, Gemeinderat, Gerichte) gestützt auf ein Gesuchverfahren bewilligt werden. Fehlen spezifische gesetzliche Grundlagen, ist für die Gesuchseinreichung das vom Regierungsrat verabschiedete Gesuchsformular zu verwenden (siehe unten).
Datenschutz-Folgenabschätzung für Online-Zugriff
Das gesuchstellende Organ muss für den Online-Zugriff eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. Dem Gesuchformular ist hierfür das Dokument «Datenschutz-Folgenabschätzung für Online-Gesuche» sowie allenfalls ein Informationssicherheits- und Datenschutz-Konzept (ISDS-Konzept) beizulegen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie untenstehend. Der Verfahrensablauf bleibt unverändert.