Studierende und Auszubildende
Der Kanton Zug ist auf genügend Fachkräfte im Pflegebereich angewiesen. Deswegen unterstützt er Auszubildende im Bereich der Pflege auf den Stufen FaGe EFZ, HF/FH sowie NDS HF AIN. Insbesondere Wieder- und Quereinsteigende sowie Personen mit Elternpflichten erhalten finanzielle Beiträge vom Kanton.
Ausbildung zur Fachperson Gesundheit FaGe
Der Kanton Zug unterstützt Personen im Alter von 22 Jahren oder älter in ihrer Ausbildung zur Fachperson Gesundheit. Genauer erhalten erwachsene Lernende FaGe mit den Unterstützungsbeiträgen des Kantons Zug einen monatlichen Ausbildungslohn von CHF 1000.- bis 2550.- brutto. Haben die Lernenden Elternpflichten zu erfüllen, erhöht der Kanton Zug seinen Beitrag, sodass ein monatlicher Ausbildungslohn von CHF 1500.- bis 3050.- brutto resultiert.
Studium an der Höheren Fachschule oder Fachhochschule
Studierende der Pflege an einer Höheren Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) werden vom Kanton Zug finanziell unterstützt. Mit den Zuger Beiträgen beläuft sich der monatliche Praktikumslohn auf CHF 1750.- bis 3000.- brutto. Wenn die Studierenden Elternpflichten haben, erhalten sie mehr Unterstützung vom Kanton: Die Studierenden können dann mit einem Praktikumslohn von CHF 1950.- bis 3200.- pro Monat rechnen.
Nachdiplomstudium Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege
Über die Vorgaben des Bundes hinaus unterstützt der Kanton Zug Nachdiplomstudierende der Anästhesie-, Intensiv- und Notfallplfege (NDS AIN). Sie erhalten vom Kanton Beiträge von CHF XXXX.- pro geleisteter Praktikumswoche. Bei 13 Praktikumswochen im Jahr entspricht dies einer finanziellen Unterstützung von CHF XXXX.- insgesamt. Wenn die Nachdiplomstudierenden Elternpflichten nachkommen, erhöht der Kanton Zug seine finanzielle Unterstützung auf jährlich CHF XXXX.- bis XXXX.-, bei 13 absolvierten Praktikumswochen.