Betriebe
Im Rahmen der Ausbildungsoffensive soll der steigende Bedarf an Abschlüssen im Pflegebereich gedeckt werden. Der Kanton Zug fördert daher nebst der Ausbildung von Studierenden auf der Stufe HF/FH auch die Ausbildung von Lernenden FaGe EFZ sowie von Nachdiplomsstudierenden HF AIN in Zuger Betrieben.
Höhe der Abgeltungen
In allen Versorgungsbereichen der Pflege müssen mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die Leistungserbringer erhalten daher für den Ausbau in der praktischen Ausbildung gewisse Abgeltungen. Zu beachten ist dabei einerseits, dass die Höhe der Abgeltungen auf der Anzahl Praktikumswochen der Auszubildenden beruht.
Andererseits werden die Betriebe nur bei denjenigen Ausbildungsleistungen finanziell unterstützt, die nicht bereits durch die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Konkret bedeutet dies für Spitäler, dass ihnen auf Stufe HF/FH nur praktische Ausbildungsleistungen vergütet werden, die über dem vorgegebenen Soll-Wert für die Stufe HF/FH liegen. Für ihren Mehraufwand bei der Ausbildung von Nachdiplomsstudierenden HF AIN werden die Spitäler separat entschädigt. Bei den Pflegeheimen und Spitex-Organisationen werden alle Ausbildungsleistungen der Stufe HF/FH abgegolten.
Die Abgeltungshöhe im Kanton Zug richtet sich wie oben erwähnt nach den Empfehlungen der GDK. Somit können die Betriebe mit folgenden Beiträgen an die praktische Ausbildung rechnen:
- Grundbildung FaGe EFZ: CHF 1'800.- pro Jahr und Lernende
- Studiengänge Gesundheit HF: CHF 300.- pro Praktikumswoche und Studierende
- Studiengänge Gesundheit FH: CHF 300.- pro Praktikumswoche und Studierende
- Nachdiplomstudiengänge HF AIN: CHF 500.- pro Praktikumswoche und Studierende
Das Bonus-Malus-System
Der Kanton Zug gibt jährlich die Soll-Werte für die einzelnen Leistungserbringer in den beiden Bereichen FaGe und HF/FH bekannt. Betriebe, die ihre Soll-Werte nicht erfüllen, müssen eine Ersatzabgabe leisten. Diese Abgabe kommt als Bonus denjenigen Betrieben zugute, die ihre Soll-Werte übererfüllt haben. Die Ausgleichszahlungen erfolgen stets innerhalb desselben Versorgungsbereichs und innerhalb derselben Qualifikationsstufe.
Der Bonus je Ausbildungsplatz, der über den Soll-Wert hinaus geht, variiert abhängig von den verfügbaren Ersatzabgaben. Die vorhandenen Mittel werden als Bonus anteilsmässig nach dem Grad der Übererfüllung an die Betriebe verteilt.
Die Höhe der Ersatzausgaben, wenn der Soll-Wert nicht erreicht wurde, beträgt 150 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungskosten gemäss der interkantonalen Empfehlung der GDK. Konkret bedeutet dies folgende Ersatzabgaben für die Betriebe:
- Grundbildung FaGe EFZ: CHF 2'700.-
- Studiengänge Gesundheit HF: CHF 13'500.-
- Studiengänge Gesundheit FH: CHF 6'300.-
- Nachdiplomstudiengänge HF AIN: CHF 9'750.-