Arbeiten beim Kanton Zug
Lernen Sie uns als Arbeitgeber sowie unsere Vorteile besser kennen.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Sollarbeitszeit beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % 42 Stunden (8 Std. 24 Min. pro Tag). Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich diese entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die wöchentliche Normalarbeitszeit um eine Stunde verlängern (43 Std/Woche resp. 8 Std. 36 Min./Tag). Zum Ausgleich geben wir eine arbeitsfreie Woche zusätzlich.
Die Arbeitszeit wird für das Kalenderjahr festgelet. So bieten wir Flexibilität über das ganze Jahr hinaus. Ausserdem unterstützen und fördern wir das mobil flexible arbeiten. Die Arbeit kann also orts- und zeitunabhängig erbracht werden. Eine simple Abstimmung mit den Vorgesetzen bietet so die Möglichkeit, Freizeit und Arbeit besser den persönlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Arbeitszeit und Ferien
Die wöchentliche Sollarbeitszeit beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % 42 Stunden (8 Std. 24 Min. pro Tag). Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich diese entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können je nach Tätigkeit die wöchentliche Normalarbeitszeit um eine Stunde verlängern (43 Std/Woche resp. 8 Std. 36 Min./Tag). Zum Ausgleich erhalten sie zusätzlich eine arbeitsfreie Woche pro Jahr.
Mobil flexibles Arbeiten
Die Arbeitszeit wird für das Kalenderjahr festgelet. So bieten wir Flexibilität über das ganze Jahr hinaus. Ausserdem unterstützen und fördern wir das mobil flexible arbeiten. Die Arbeit kann also je nach Tätigkeit grundsätzlich orts- und zeitunabhängig erbracht werden. Eine simple Abstimmung mit den Vorgesetzen bietet so die Möglichkeit, Freizeit und Arbeit besser den persönlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Auch in Kaderpositionen ist Teilzeit möglich und wird generell unterstützt.
Ferien
Mitarbeitende des Kantons haben folgende jährliche Ferienansprüche:
| Alter | Ferienanspruch | bei Erhöhung der Wochenarbeitszeit |
|---|---|---|
| Bis zum 20. Altersjahr | 25 Tage | 30 Tage |
| Vom 21. bis zum 49. Altersjahr | 20 Tage | 25 Tage |
| Vom 50. Altersjahr bis zur Pensionierung | 25 Tage | 30 Tage |
Sozialleistungen
Wir sind bei der Zuger Pensionskasse versichert. Als Eintrittsschwelle gilt der halbe Koordinationsabzug. So profitiert man von einer Aufnahme in der Pensionskasse bei tiefem Pensum.
Ausserdem übernehmen wir als Arbeitgeber einen grösseren Teil der PK-Beiträge.
Zudem ist es möglich, mehr als den gesetzlich geregelten Teil in die Pensionskasse einzuzahlen.
Entwicklungsmöglichkeiten
Es ist uns wichtig, dass sich unsere Mitarbeitenden fachlich wie auch menschlich weiterentwickeln können. Wir arbeiten daher mit Weiterbildung Zentralschweiz zusammen. Unsere Mitarbeitenden dürfen die angebotenen Kurse besuchen und werden zusätzlich finanziell unterstützt.
Vergünstigungen & Angebote
Aabächli günstigeres Mittagessen
Sport am Mittag
Flottenrabatt
Swisscon
Brack
div. Versicherungen
Personalstrategie
Kanton Zug will attraktiver Arbeitgeber bleiben
Der Kanton Zug will auch in Zukunft mit motivierten Mitarbeitenden seine Aufgaben effizient erfüllen. Um diese Leitidee zu verwirklichen, hat der Regierungsrat eine Personalstrategie beschlossen. Sie zeigt auf, welche Ziele sich der Regierungsrat gesetzt hat und mit welchen Massnahmen er diese erreichen will.
Der Kanton Zug ist einer der grössten Arbeitgeber im Grossraum Zug. Er bietet eine Vielzahl von interessanten Stellen an. Um erfolgreich geeignete Mitarbeitende gewinnen und auch halten zu können, sind attraktive Arbeitsbedingungen ausschlaggebend. Mit der Personalstrategie hat der Regierungsrat ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt, dessen Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Unter anderem bildet die Revision des Personalrechts ein zentrales Projekt.
Schwerpunkte und Schlüsselprojekte
Die Personalstrategie umfasst 21 Ziele und 58 Massnahmen. Diese lassen sich in drei Bereiche einteilen. Allgemein werden personalpolitische Ziele und Massnahmen formuliert. Dabei sollen zu Führungszwecken Instrumente und Kennzahlen im Personalwesen eingeführt und professionalisiert werden. Zudem werden die Organisation des Personalwesens und Rolle des Personalamtes neu definiert. Aus all diesen Vorhaben lassen sich folgende Schwerpunkte mit verschiedenen Schlüsselprojekten ableiten:
Starke Positionierung des Kantons Zug auf dem Arbeitsmarkt
Um die Anstellungsbedingungen – insbesondere das Lohnsystem – differenzierter entwickeln zu können, sollen Detailbestimmungen nicht mehr auf Gesetzesstufe geregelt werden, sondern vom Regierungsrat festgelegt werden. Weiter sind Massnahmen im Bereich der Personalentwicklung geplant (Aus- und Weiterbildung).
Verbesserung der Zielorientierung und Stärkung des Managements
Ein Schwerpunkt gilt der optimalen Gewinnung und Weiterbildung von Führungskräften. Die Kadermitarbeitenden sollen von administrativen Arbeiten im Personalbereich entlasten werden, die vorhandenen Führungsinstrumente sind weiter zu entwickeln.
Optimierung der Prozesse im Personalwesen
Ein weiteres Schlüsselprojekt ist der Ausbau des Personalinformationssystems (PIS). Das Projekt hat zum Ziel, wiederkehrende Personalprozesse effizient abzuwickeln sowie den Mitarbeitenden und Führungskräften ein elektronisches Portal für die interaktive Abwicklung von Personalgeschäften anzubieten.
Umsetzung der Personalstrategie
Die Personalstrategie betrifft zwar vor allem die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung; sie soll jedoch auch potenzielle Mitarbeitende sowie ganz allgemein Gesellschaft, Politik und Wirtschaft über die in der Kantonsverwaltung angestrebten oder bereits geltenden personalpolitischen Ziele orientieren. Viele Vorhaben kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz vorantreiben. Für die Bearbeitung des komplexesten Projektes, der Revision des Personalgesetzes, ist jedoch die Zusammenarbeit mit allen politische Akteuren erforderlich.
Nächste Schritte
Bei der Erarbeitung der Personalstrategie hat die Regierung das Kader und die Vertretungen der Personalverbände angehört. Im Hinblick auf die Bearbeitung der einzelnen Projekte wird eine flächendeckende und somit breit abgestützte Mitarbeitendenbefragung durchgeführt. Sie bildet die Grundlage für die weitere Konkretisierung von Massnahmen unter anderem in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Arbeitszufriedenheit und Gesundheitsvorsorge.
