Arbeiten beim Kanton Zug

Lernen Sie uns als Arbeitgeber sowie unsere Vorteile besser kennen.

Illustration Arbeiten beim Kanton Zug

Arbeitszeit und Ferien

Die wöchentliche Sollarbeitszeit beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % 42 Stunden (8 Std. 24 Min. pro Tag). Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich diese entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können je nach Tätigkeit die wöchentliche Normalarbeitszeit um eine Stunde verlängern (43 Std/Woche resp. 8 Std. 36 Min./Tag). Zum Ausgleich erhalten sie zusätzlich eine arbeitsfreie Woche pro Jahr.

 

Mobil flexibles Arbeiten

Die Arbeitszeit wird für das Kalenderjahr festgelet. So bieten wir Flexibilität über das ganze Jahr hinaus. Ausserdem unterstützen und fördern wir das mobil flexible arbeiten. Die Arbeit kann also je nach Tätigkeit grundsätzlich orts- und zeitunabhängig erbracht werden. Eine simple Abstimmung mit den Vorgesetzen bietet so die Möglichkeit, Freizeit und Arbeit besser den persönlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Auch in Kaderpositionen ist Teilzeit möglich und wird generell unterstützt.

 

Ferien

Mitarbeitende des Kantons haben folgende jährliche Ferienansprüche:

 

Alter Ferienanspruch bei Erhöhung der Wochenarbeitszeit
Bis zum 20. Altersjahr 25 Tage 30 Tage
Vom 21. bis zum 49. Altersjahr 20 Tage 25 Tage
Vom 50. Altersjahr bis zur Pensionierung 25 Tage 30 Tage