Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen.

Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.

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