Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
10.03.2024
MEDIENMITTEILUNG
Lebensgeschichten von Mensch zu Mensch erzählt
In der «Living Library» können Menschen für Gespräche «ausgeliehen» werden.
06.03.2024
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Vernissage Denkmal Journal Nr. 3
Der Anlass ist öffentlich und findet am 20. März um 18 Uhr im Kalandersaal der ehemaligen Papierfabrik Cham statt.
21.02.2024
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Zuger Regierung weist Stimmrechtsbeschwerde ab
Der Zuger Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, die anfangs Februar im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 3. März 2024 eingereicht wurde.