Freizeit und Erholung im Wald
Der Wald ist bei der Bevölkerung beliebt, zum Spazieren, Sport treiben, Entspannen und die Natur geniessen. Die Zuger Wälder gehören jemandem, sind aber für alle öffentlich zugänglich. Ein rücksichtsvoller Waldbesuch ermöglicht ein harmonisches Nebeneinander von Erholung, Natur und Holznutzung.
Radfahren im Wald
Der Druck auf den Wald und somit auf den Lebensraum für Tiere und Pflanzen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im erheblichen Masse davon betroffen sind neben der Natur die Waldeigentümer und Personen, welche Entspannung und die ruhige Erholung im Wald suchen.
Bezüglich Biken ist die rechtliche Situation im Wald unklar, denn das Mountainbiken auf Waldboden ist weder explizit erlaubt noch explizit verboten. Der Kanton Zug nimmt die Revision des kantonalen Waldgesetzes zum Anlass, die rechtliche Situation zu klären. So soll das Radfahren zukünftig nur noch auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Bike-Routen erlaubt sein. Oder im Umkehrschluss: Die Radfahrenden erhalten das Recht, diese Strassen und Routen mit dem Bike zu befahren, sofern kein privatrechtliches Fahrverbot besteht.
Mit der Ausarbeitung der Bike-Stecken wurde bereits im Jahr 2021 begonnen. In enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen wurde die bestmöglichen Lösung gesucht, was zum im Herbst 2023 publizierten Routennetz führte. Im Rahmen des Mitberichtsverfahren zum Richtplan konnten sich alle Interessierten nochmals dazu äussern. Die Auswertung der Rückmeldungen ist zurzeit im Gang.
Nach aktuellem Stand dürfen zukünftig ca. 300 km Strassen und Wege im Zuger Wald mit dem Bike befahren werden. Nicht eingerechnet sind die vielen Wege, die am Waldrand entlang führen und von der Waldgesetzrevision nicht betroffen sind.
Veranstaltungen im Wald
Wald darf von allen frei betreten werden. Überschreitet die Waldbenutzung ein normales Mass oder ist eine Veranstaltung geplant, so besteht eine Melde- und allfällige Bewilligungspflicht.
Um die Auswirkungen von Veranstaltungen und störender Aktivitäten zu prüfen, besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Sämtliche Veranstaltungen mit mutmasslich über 100 Personen sind meldepflichtig.
- Sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen sind bewilligungspflichtig.
- Unabhängig ihrer Teilnehmerzahl benötigen sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten eine Bewilligung, deren Auswirkungen geeignet sind, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft ernsthaft zu gefährden bzw. Wildtiere zu stören.
- Unabhängig der Bewilligungspflicht ist zudem für sämtliche Veranstaltungen die Zustimmung der Waldeigentümerschaft erforderlich.
Weiterführende Informationen zur Melde- und Bewilligungspflicht finden Sie im Merkblatt Veranstaltungen und störende Aktivitäten im Wald.
Wichtige Wildlebensräume, Naturschutzgebiete sowie allgemein sensible Waldlebensräume sind möglichst frei von Störungen zu halten. Diese Karte zeigt die Störungsempfindlichkeit der Waldgebiete im Kanton Zug auf.
Fahrbewilligung auf Waldstrasse
Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken und für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben mit Motorfahrzeugen befahren werden. Andere Zwecke erfordern eine Ausnahmebewilligung des Amts für Wald und Wild. Unter folgendem Link kann eine Fahrbewilligung beantragt werden.
Wälder mit besonderer Erholungsfunktion
Im Kanton Zug sind rund fünf Prozent der Waldfläche explizit als «Wälder mit besonderer Erholungsfunktion» ausgeschieden. Dies sind vor allem Wälder in Siedlungsnähe und um Erholungsschwerpunkte. Auf diesen Flächen ist die Waldbewirtschaftung auf die Erholungsnutzung ausgerichtet, damit ein attraktiver und wertvoller Erholungsraum entsteht. Ein gut erschlossenes Wegnetz sowie Infrastrukturanlagen wie Bänke oder Feuerstellen laden Waldbesuchende dazu ein, im Wald zu verweilen und ihren Freizeitaktivitäten nachzugehen.
Erholungsinfrastruktur
Erholungsinfrastrukturen wie Rastplätze und Bänkli dürfen nur mit entsprechender Ausnahmebewilligung des Amts für Wald und Wild gebaut werden. Weitere Informationen dazu sind im Dossier Bauen im und am Wald zu finden.
Digitale Besucherinformation
Zurzeit entwickeln wir für Sie die Webapplikation «Digitale Besucherinformation Zuger Wald». Hiermit werden Sie zukünftig via interaktiver Karte nützliche Informationen zum lokalen Infrastrukturangebot erhalten, wissenswerte Waldobjekte kennen lernen und an interaktiven Erlebnissen teilnehmen können. Freuen Sie sich auf den offiziellen Start im 2024.