Ausbildungsförderung in der Pflege

Die Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Die Erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die Zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Kanton Zug erstellt momentan die gesetzlichen Grundlagen für die Beitragszahlungen an Lernende und Betriebe im Rahmen der Ausbildungsoffensive.

Etappe 1: Die Ausbildungsoffensive

Umsetzung Pflegeinitiative

Etappe 1: Die Ausbildungsoffensive

Der Kanton Zug leistet finanzielle Beiträge zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Im Rahmen der ersten Umsetzungsetappe konzentrieren sich diese Beiträge auf die Ausbildungsförderung. Die Unterstützungszahlungen gehen an die Gesundheitseinrichtungen, in denen die praktische Ausbildung erfolgt, sowie an die Höheren Fachschulen und Fachhochschulen, die den schulischen Ausbildungsteil anbieten. Damit wird die Schaffung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen angestrebt. 

Zudem erhalten die Studierenden der Pflege Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. So soll die Ausbildung im Pflegebereich für die Studierenden erleichtert werden. Insbesondere auch älteren Studierenden, die unter Umständen bereits Elternpflichten zu erfüllen haben, soll mit den Unterstützungsbeiträgen eine Ausbildung im Pflegebereich ermöglicht werden.

 

Zur Konkretisierung dieser Beitragszahlungen erarbeitet der Kanton Zug momentan ein Gesetz und eine Verordnung. Die Arbeit an diesen Erlassen basiert unter anderem auf Grundlagen, die die Zentralschweizer Kantone gemeinsam erstellt haben.

Das Bundesgesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative wird per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Das entsprechende Gesetz und die Verordnung des Kantons Zug sollen am 1. September 2024 in Kraft gesetzt werden. Die Beiträge an die Betriebe und an die Studierenden werden auf Antrag rückwirkend auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes ausbezahlt.

Für Wiedereinsteigende

Der Kanton Zug unterstützt seit mehreren Jahren Programme des Bildungszentrums XUND zur Gewinnung von Quer- und Wiedereinsteigenden im Pflegebereich. So können bereits ausgebildete Personen zur Rückkehr in ihren Beruf motiviert und auch Arbeitgeber für das ungenutzte Potential von Wiedereinsteigenden und deren spezifische Bedürfnisse sensibilisiert werden.
Die Höhere Fachschule Xund bietet Unterstützung für Personen, die bereits im Pflegebereich gearbeitet haben und wieder dort einsteigen möchten. Wiedereinsteigende erhalten eine persönliche Beratung und können eine Standortbestimmung vornehmen. Zudem können sie einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von bis zu CHF 5'000.- für notwendige Weiterbildungskurse beantragen.

Das Unterstützungsangebot läuft bis Ende 2024. Mit diesem Angebot soll der Wiedereinstieg von diplomierten Pflegefachfrauen und -männern in die Langzeitpflege gefördert werden.
Wiedereinstieg in die Pflege

Für Quereinsteigende

Die Höhere Fachschule Xund unterstützt Quereinsteigende unabhängig von ihrer Erstausbildung oder ihres Alters darin, in den Pflegeberuf zu wechseln. Quereinsteigende können eine dreijährigen Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF machen. Die empfohlenen Ausbildungslöhne dafür wurden unabhängig von der Umsetzung der Pflegeinitiative bereits erhöht. Damit soll die Pflegeausbildung zusätzlich attraktiver gemacht werden.

Konkret empfehlen die Zentralschweizer Alters- und Pflegezentren, Spitäler und Spitex-Organisationen bis Anfang 2024 eine Steigerung des Ausbildungslohns um rund einen Drittel. Alle Studierenden in Gesundheitsberufen an Höheren Fachschulen – inklusive Studierende der Pflege – erhalten einen nach Ausbildungsjahr abgestuften Ausbildungslohn von CHF 1'600.- bis 2'000.- pro Monat.
Zusätzlich zu den höheren Grundlöhnen können CHF 1'000.- pro Monat mehr ausbezahlt werden, wenn man sich nach Ausbildungsabschluss für eine Verpflichtungszeit in der Zentralschweiz von 12 bis 18 Monaten entscheidet.
Quereinstieg in die Pflege

Video zur Pflegearbeit in Alters- und Pflegezentren

(Quelle: CURAVIVA Zug)

Video zur Pflegearbeit bei der Spitex

(Quelle: Spitex Kantonalverband Luzern)

Video zur Pflegearbeit in Spitälern

(Quelle: Zuger Kantonsspital)